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   VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15.NW   

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https://dejure.org/2015,25666
VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15.NW (https://dejure.org/2015,25666)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.09.2015 - 1 K 95/15.NW (https://dejure.org/2015,25666)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. September 2015 - 1 K 95/15.NW (https://dejure.org/2015,25666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes einer schwerbehinderten Lehrkraft

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes einer Lehrkraft - Wahl des Arbeitsortes (im häuslichen Bereich) - Zuständigkeit des Dienstherren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur behindertengerechten Austattung eines Arbeitsplatzes trifft Dienstherrn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur behindertengerechten Austattung eines Arbeitsplatzes trifft Dienstherrn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84

    Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Zudem hat der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 8.5.1984 - 4 S 2792/83) überzeugend dargelegt, dass der kommunale Schulträger gegenüber einem Lehrer nicht ersatzberechtigter Dienstherr ist; diese Auffassung hat das BVerwG (Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 42/84) aus revisionsrechtlichen Gründen nicht beanstandet.
  • VGH Bayern, 01.07.1997 - 3 B 95.2452
    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Der Dienstherreneigenschaft des Schulträgers im Übrigen steht aber entgegen, dass ansonsten Ansprüche aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nur gegen den originären Dienstherrn und nicht gegen den Schulträger bestehen (VGH Bayern, Beschluss vom 1.7.1997 - 3 B 95.2452, wonach Dienstherr eines Landesbeamten das Land ist).
  • BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71

    Staatshaftung für Lehrer

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Für diese Auffassung spricht nur vermeintlich das Urteil des BGH vom 7.5.1973 (Az.: III ZR 47/71).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83

    Beschädigung von Schuleigentum durch den Lehrer

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Zudem hat der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 8.5.1984 - 4 S 2792/83) überzeugend dargelegt, dass der kommunale Schulträger gegenüber einem Lehrer nicht ersatzberechtigter Dienstherr ist; diese Auffassung hat das BVerwG (Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 42/84) aus revisionsrechtlichen Gründen nicht beanstandet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 10 A 11400/95

    Örtlich unzuständiges Verwaltungsgericht; Einhaltung der Klagefrist ;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Dies gilt selbst dann, wenn die Klage schuldhaft bei dem unzuständigen Gericht erhoben wurde (OVG RP, Beschluss vom 11.5.1995 - 10 A 11400/95).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 12853/93

    Unfall eines Lehrers; Unterrichtszeit; Dienstunfall

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Dienststelle ist regelmäßig am Sitz der Behörde, hier also das Dienstgebäude der Förderschule XXXschule in Bad Bergzabern und der zweiten Schule, in der die Klägerin nunmehr ebenfalls unterrichtet (zur Behördeneigenschaft einer Schule: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, § 4 Rn 4; OVG RP, Urteil vom 19.8.1994 - 2 A 12853/93).
  • VG Ansbach, 19.11.2009 - AN 14 K 09.00320

    Unmittelbarer Bezug zum Arbeits- und Berufsleben; Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Wohl können allgemeine Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft und zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft nicht mit Mitteln aus der Schwerbehindertenausgleichsabgabe gefördert werden (VG Ansbach, Urteil vom 19.11.2009 - AN 14 K 09.00320).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
    Der geltend gemachte Zinsanspruch besteht hinsichtlich von Rechtshängigkeitszinsen gemäß §§ 291 Satz 1, 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 2 C 11/99).
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